Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Dominik Holl) über die Internetseite https://www.ifixholl.de/ schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparaturleistungen.
Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Individuell gestaltete Waren
(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.
§ 4 Leistungserbringung bei Reparaturen
(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.
(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen.
(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 6 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Fristverkürzung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
§ 7 Rechtswahl
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
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II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
H&F Trading GmbH
Bahnhofstraße 1
92706 Luhe-Wildenau
Deutschland
Telefon: 0151 103 89 519
E-Mail: info@ifixholl.de
Geschäftsführer: Dominik Holl
USt-IdNr.: DE315759015
Gerichtsstand: Amtsgericht Weiden, HRB 4966
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (https://ec.europa.eu/odr).
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen “Zustandekommen des Vertrages” unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
6. Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung “Gewährleistung” in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/agb-service (https://www.haendlerbund.de/agb-service).
letzte Aktualisierung: 07.12.2017
Erweiterte AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von H&F Trading GmbH
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Nachfolgende AGBs gelten für die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen der IFix Holl (im Folgenden IFix Holl genannt) nach Maßgabe des zwischen IFix Holl und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
§ 2 Begriffsbestimmung
Als Produkt wird folgend das vom Kunden zur Reparatur abgegebene Gerät bezeichnet.
§ 3 Kostenangaben, Kostenvoranschlag
Abs. 1
Generell wird die Reparatur nach den angefallenen Arbeitsstunden sowie den Kosten der genutzten Ersatzteile berechnet. Kostenangaben, die vor Durchführung der Reparatur von IFix Holl genannt werden, sind unverbindlich.
Abs. 2
Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Kunden ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird und der Auftrag binnen vier Wochen nach Erteilung des Kostenvoranschlages vom Kunden erteilt wird. Leistungen zur Abgabe eines Kostenvoranschlages werden nach Vereinbarung gegenüber dem Kunden abgerechnet. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Reparatur verwertet werden können.
§ 4 Leistungsumfang, nicht durchführbare Reparatur
Abs.1
Alle zur Reparatur gegebenen Produkte, Komponenten und Teile müssen sich im reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.
Abs. 2
IFix Holl hat das Recht, die Reparatur von defekten Produkten und Teilen durch Tausch mit funktionsgleichen Teilen durchzuführen.
Abs. 3
Kann eine Reparatur aus von IFix Holl nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt / abgeschlossen werden, dann ist IFix Holl berechtigt den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe für eine nichtdurchführbare Reparatur liegen vor, wenn:
1. der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist;
2. Ersatzteile nicht zu beschaffen sind;
3. Teile und Produkte so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist;
4. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat;
5. der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
Abs. 4
Das Produkt braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale in Höhe von 30€ wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
Abs. 5
Eine Wasserdichtigkeit des Geräts nach erfolgter Reparatur kann von IFix Holl nicht garantiert werden.
§ 5 Preis und Zahlung
Abs. 1
Maßgeblich für die Höhe des Preises ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung akzeptierte Abrechnung nach Aufwand (Arbeitsstunden). Die Zahlung ist, falls nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Rechnungserhalt rein netto ohne Skonto zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet.
Abs.2
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind und sein Gegenanspruch im Falle der Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Abs.3
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass IFix Holl als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6. Transport und Versicherung bei Reparatur in den Geschäftsräumen von IFix Holl
Abs. 1
Wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des Kunden durchgeführter Hin- und Abtransport des Reparaturgegenstandes – einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung – auf seine Rechnung durchgeführt, andernfalls wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine Kosten beim Auftragnehmer angeliefert und nach Durchführung der Reparatur bei IFix Holl durch den Kunden wieder abgeholt.
Abs. 2
Reparaturgegenstände die mit Transportdienstleistern (UPS, FedEx, DHL, oder Anderen) transportiert werden sind entsprechend deren Richtlinien versichert. Weitergehenden Versicherungsschutz kann der Kunde für den Rücktransport der Ware bei IFix Holl schriftlich beantragen. Die Kosten werden an den Kunden weiterbelastet.
Abs. 3
Für eingesandte, überbrachte oder abgeholte Geräte geht die Gefahr auf IFix Holl über, sobald diese Geräte bei IFix Holl angeliefert werden.
Abs. 4
Bei Abholung oder Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden auf diesen über. Bei Versand per Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn das Gerät an diesen übergeben worden ist.
Abs. 5
Wird vom Kunden der Rückversandweg nicht angegeben, dann wählt IFix Holl mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Versandweg und den Transportdienstleister aus.
Abs. 6
Zur Vermeidung von Transportschäden behält sich IFix Holl vor, beschädigte oder unbrauchbare Kartonage durch neue zu ersetzen. Die Kosten für die Neukartonage und die Innenverpackung trägt der Kunde.
Abs. 7
Reklamationen bei Auslieferung bezüglich Vollständigkeit und Transportschäden sind unverzüglich dem Transportdienstleister und/oder IFix Holl zu melden. Eine Meldung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 7 Reparaturfrist
Abs. 1
Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.
Abs. 2
Die Durchlaufzeit kann sich erheblich verlängern, wenn die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und/oder der vom Kunden beschriebene Fehler nicht reproduzierbar ist und/oder ein Langzeittest notwendig ist.
Abs. 3
Verzögert sich die Reparatur durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von IFix Holl nicht verschuldeten Umständen, so tritt eine angemessene Verlängerung der Reparaturfrist ein, es sei denn, solche Hindernisse haben auf die Fertigstellung der Reparatur keinen erheblichen Einfluss.
§ 8 Abnahme
Abs. 1
Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
Abs. 2
Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde das Gerät entgegengenommen hat.
§ 9 Pfandrecht von IFix Holl und unterlassene Abholung, Eigentumsvorbehalt
Abs. 1
IFix Holl steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von IFix Holl gelangt sind.
Abs. 2
Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nach Durchführung der Serviceleistung auch dann noch nicht ein, nachdem er eine weitere Aufforderung erhalten hat, oder holt der Kunde das Gerät binnen vier Wochen nach der zweiten Aufforderung nicht ab, kann IFix Holl den Kunden nach Ablauf der Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.
Abs. 3
Ist das Gerät auch nach drei Monaten nach der zweiten Aufforderung nicht abgeholt worden, ist IFix Holl zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang, frei. Nach Ablauf dieser Dreimonatsfrist steht es IFix Holl frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. Vier Wochen nach Absenden dieser Androhung darf IFix Holl das betreffende Gerät zur Deckung der Service-Leistungsforderung gegen den Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös in Bezug auf Reparaturpauschale erzielt, ist er an den Kunden auszukehren.
Abs. 4
IFix Holl behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag, unbeschadet weitergehender Sicherungsvereinbarungen, vor. Für die Fälle der Verbindung steht IFix Holl ein Miteigentumsanteil am Reparaturgegenstand in Höhe des Wertes der Reparaturleistungen zu.
§ 10 Mängelansprüche
Abs. 1
Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Nacherfüllung beseitigt:
a) Mängel müssen IFix Holl unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb.
b) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 I Nr. 2 und 634 a I Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Die Verjährung beginnt mit der Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Verzögert sich durch Umstände, die IFix Holl nicht zu vertreten hat, die Übernahme im eigenen Betrieb oder die Beendigung des etwa vereinbarten Probebetriebs um mehr als 14 Tage, so verkürzt sich die Mängelhaftung für die Dauer der Verzögerung.
c) Zur Nacherfüllung hat der Kunde IFix Holl die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist IFix Holl von der Nacherfüllung befreit.
d) Soweit IFix Holl erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Kunden eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung durch Erklärung gegenüber IFix Holl zu mindern oder statt zu mindern vom Vertrag zurücktreten.
e) Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von IFix Holl vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf Verschleiß beruht.
f) Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzten Teile gehen, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, mit dem Ausbau in das Eigentum von IFix Holl über.
g) Für die Nacherfüllung haftet IFix Holl im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, und zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche für die ursprünglichen Arbeiten.
Abs. 2
Für fehlerhafte Arbeiten des vom Kunden beigestellten Personals haftet IFix Holl nur, wenn IFix Holl fehlerhafte Anweisungen gegeben oder Aufsichtspflichten verletzt hat.
Abs. 3
Weitere Ansprüche des Kunden gegen IFix Holl aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
§ 11. Haftung
Abs. 1
Soweit sich aus diesen AGBs einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet IFix Holl bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Abs. 2
Auf Schadenersatz haftet IFix Holl – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IFix Holl nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von IFix Holl jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Abs. 3
Die sich aus § 11 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit IFix Holl einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
Abs. 4
Für einen Auftretenden Datenverlust des Geräts wird von IFix Holl keine Haftung übernommen.
Abs. 5
Soweit dem Kunden nach § 11 Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Im Lieferantenregress, für den Fall der Arglist und in den in § 11 Abs. 2 lit. b bestimmten Fällen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Abs. 6
Soweit die Schadenersatzhaftung IFix Holl gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IFix Holl.
§ 12 Besondere Reparaturen
Abs. 1
Bei Geräten mit Wasserschäden weißt IFix Holl den Kunden daraufhin, dass es nicht auszuschließen ist, dass an dem Gerät weitere Folgeschäden auftreten können. Für derartige Folgeschäden übernimmt IFix Holl keine Haftung.
Abs. 2
Im Rahmen von Platinenreparaturen weißt IFix Holl den Kunden daraufhin, dass durch die Platinenreparatur weitere Folgeschäden entstehen können. Die Haftung für daraus entstehende weitere Schäden wird von IFix Holl nicht übernommen.
§ 13 Leihgerät
Erhält der Kunde von IFix Holl ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur, haftet er IFix Holl gegenüber für am Leihgerät entstandene Schäden.
§ 14 Gerichtsstand
Abs. 1
Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für den Hauptsitz von IFix Holl zuständige Gericht. IFix Holl ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden oder am Sitz seiner Zweigniederlassungen, für die die Reparatur durchgeführt wurde, zu klagen.
Abs. 2
Für das Vertragsverhältnis sowie dessen gesamte Abwicklung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 15 Geschäftssitz
H&F Trading GmbH
Bahnhofstraße 1
92706 Luhe-Wildenau
Deutschland
Telefon: 0151 103 89 519
E-Mail: info@ifixholl.de
Geschäftsführer: Dominik Holl
USt-IdNr.: DE315759015
Gerichtsstand: Amtsgericht Weiden, HRB 4966
Zweigniederlassung:
H&F Trading GmbH
Am Ahornhof 1
92421 Schwandorf